Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsgegenstand

 

1.1 Als Comasys P. Bachmann Kunden gelten juristische oder natürliche Personen, welche von Comasys P. Bachmann Dienstleistungsen und Produkte beziehen.

 

1.2 Sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wird, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend.

 

1.3 Nimmt der Kunde Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistung selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit Comasys P. Bachmann bleibt vorbehalten. 

 

2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages

 

2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden kommt zustande, bzw. Comasys P. Bachmann ist erst dann gebunden, wenn sie vom Kunden bestätigt ist. Comasys P. Bachmann lässt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Kunden festlegen.

 

2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.

  

3. Pflichten von Comasys P. Bachmann

 

3.1 Comasys P. Bachmann erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Comasys P. Bachmann kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistung übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen stehen dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er Comasys P. Bachmann über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der Swisscom gelten nicht als Störungen.

 

3.2 Die dem Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben Eigentum von Comasys P. Bachmann und der Kunde erhält dafür weder Verfügungs- noch Urheberrechte. Ausnahme sind vom Kunden bei Comasys P. Bachmann gekaufte Anlagen, welche im Dienstleistungsvertrag auch so beschrieben sind.

 

3.3 Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen, anders lautende Vereinbarung und Störung technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistung führen, sind vorbehalten.

 

3.4 Comasys P. Bachmann unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistung. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Masse hinaus in Anspruch genommen, oder ist der von Comasys P. Bachmann erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlagenteilen des Kunden, oder auf dessen un-sachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird Comasys P. Bachmann dem Kunden ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von Comasys P. Bachmann in Rechnung stellen.

 

3.5 Comasys P. Bachmann verpflichtet sich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktion der Dienstleistung in Angriff zu nehmen, bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage, Montag-Freitag, 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr, mit Ausnahme der von Feiertage und den in voraus bekannt gegebenen Ferienabwesenheiten.

  

4. Pflichten des Kunden

 

4.1 Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag entstehenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrags-oder Werkvertrages hinzugezogene Dritte.

 

4.2 Der Kunde hat den Mitarbeitern von Comasys P. Bachmann während der üblichen Arbeitszeiten für die Erbringung der Dienstleistungen Zugang zu den technischen Anlagen zu ermöglichen.

 

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Comasys P. Bachmann sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm hinzugezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte zu informieren.

 

4.4 Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass Comasys P. Bachmann Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder von ihm hinzugezogenen Dritten, namentlich Daten über Netzanschluss, Kontaktperson des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung und deren Koordination durch Comasys P. Bachmann notwendig wird.

  

5. Verantwortlichkeit

 

5.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte der Internet-Auftritte (inkl. Werbung und Inserate). Es sind dabei die branchenübliche Sorgfalt sowie die Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung zu beachten.

 

5.2 Comasys P. Bachmann behält sich das Recht vor, Internet-Auftritte (inkl. Werbung und Inserate), deren Inhalte moralisch anstössig sind, unmögliche oder zweifelhafte Leistungen oder Produkte bewerben oder sonst wie geeignet erscheinen, gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstossen, bei Kenntnisnahme ohne Entschädigungspflicht jederzeit abzulehnen. Dieses Ablehnungsrecht der Comasys P. Bachmann entbindet den Kunden nicht von der alleinigen Verantwortung für die Inhalte der Internet-Auftritte.

  

6. Rechnungstellung Zahlungsbedingungen

 

6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäss den vereinbarten Bedingungen. Bei sämtlicher ausgewiesenen Preise ist die MWST nicht inbegriffen. Die Rechnungstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise und der Arbeitsrapporte.

 

6.2 Der Kunde hat die ihm gestellte Rechnung bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum resp. Genannter Zahlungsfrist zu zahlen. Bei fehlender Angabe des Fälligkeitsdatum resp. Der Zahlungsfrist, gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

 

6.3 Bei Zahlungsverzug von über 40 Tagen und einer vorherigen schriftlichen Ankündigung ist Comasys P. Bachmann berechtigt die vom Kunden bezogenen Dienstleistungen bis auf weiteres einzustellen.

 

6.4 Auf Wunsch kann der Kunde die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. Comasys P. Bachmann stellt dem Kunden die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem technischen Aufwand erarbeitet werden können. Sollte sich herausstellen, dass die Gebührenrechnung korrekt ist, so hat der Teilnehmer Comasys P. Bachmann den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Ansätzen von Comasys P. Bachmann zu vergüten.

  

7. Haftung

 

7.1 Comasys P. Bachmann bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

 

7.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Comasys P. Bachmann jede Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

 

7.3 Es ist Sache des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatikanlagen und Geräte, welche für die Comasys P. Bachmann-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder die durch die Comasys P. Bachmann-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.

 

7.4 Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei Comasys P. Bachmann oder Dritten durch seine Benutzung der Comasys P. Bachmann-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Kunden, seiner Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich hinzugezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von Comasys P. Bachmann über die Informatikanlage des Kunden zu den Comasys P. Bachmann-Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann Comasys P. Bachmann zudem die Verbindung zum Kunden ohne Ankündigung sofort unterbrechen.

  

8. Schlussbestimmungen

 

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien. Vorbehalten bleibt der Comasys P. Bachmann die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

 

8.2 Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollten in diesem Falle durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmungen so nahe kommt wie rechtlich möglich.

 

8.3 Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Comasys P. Bachmann ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz, bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.

 

 

 

 

Stand 1. Januar 2006

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